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Im Bereich des Verkehrsrechts kommt es auf eine schnelle und kompetente Beratung an:
- Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung, gegenüber dem Gegner oder gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
- Geltendmachung der Sach- und Personenschäden
- Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall
- Bemessung des Schmerzensgeldes, Kapital- oder Rentenzahlung
- Abwicklung von Verkehrsunfällen in EU-Mitgliedsstaaten
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil
- Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (OWi) oder Verkehrsstrafverfahren
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsmessung
- Rotlichtverstöße
- Fahrverbot
- Alkohol, Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr, § 316 StGB
- Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
- §§ 315b, c StGB
- Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Erteilung einer Sperre
- Unfallflucht, § 142 StGB
- außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Unfallgegner, bzw. dem Haftpflichtversicherer als auch Interessendurchsetzung im verkehrsrechtlichen Prozess