In enger Zusammenarbeit mit den Gerichten, Jugendämtern und Psychologen können wir Sie in allen Fragen des Familien- und Erbrechts beraten.
- Durchführung des Scheidungsverfahrens
- Versorgungsausgleich
- Sorge-, Umgangsrecht
- Kindesherausgabe
- alle Arten von Unterhaltssachen
- Erben und vererben mit Sinn und Verstand unter Berücksichtigung des „Familienfriedens“
- Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeregelungen
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Enterbung
- steuerliche Auswirkung des Erbrechtes
- Pflichtteilsansprüche
- Stellung von Erbscheinsanträgen
- Testamente