Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts kommt es auf eine schnelle und kompetente Beratung an:

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber der Haftpflichtversicherung, gegenüber dem Gegner oder gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
  • Geltendmachung der Sach- und Personenschäden
  • Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall
  • Bemessung des Schmerzensgeldes, Kapital- oder Rentenzahlung
  • Abwicklung von Verkehrsunfällen in EU-Mitgliedsstaaten
  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil
  • Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (OWi) oder Verkehrsstrafverfahren
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsmessung
  • Rotlichtverstöße
  • Fahrverbot
  • Alkohol, Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr, § 316 StGB
  • Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
  • §§ 315b, c StGB
  • Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Erteilung einer Sperre
  • Unfallflucht, § 142 StGB
  • außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Unfallgegner, bzw. dem Haftpflichtversicherer als auch Interessendurchsetzung im verkehrsrechtlichen Prozess