In enger Zusammenarbeit mit den Gerichten, Jugendämtern und Psychologen können wir Sie in allen Fragen des Familien- und Erbrechts beraten.
- Durchführung des Scheidungsverfahrens
 - Versorgungsausgleich
 - Sorge-, Umgangsrecht
 - Kindesherausgabe
 - alle Arten von Unterhaltssachen
 - Erben und vererben mit Sinn und Verstand unter Berücksichtigung des „Familienfriedens“
 - Gestaltung von Testamenten und Nachfolgeregelungen
 - Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen
 - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
 - Enterbung
 - steuerliche Auswirkung des Erbrechtes
 - Pflichtteilsansprüche
 - Stellung von Erbscheinsanträgen
 - Testamente
 

